Allgemeine Geschäftsbedingungen

An- und Abreise

Am Anreisetag ist die Wohnung/Zimmer ab 15:00 Uhr (gelegentlich auch früher) bezugsfertig. Bei Abreise bitten wir Sie die Wohnung/Zimmer bis 10:00 Uhr freizugeben. Bei einer Ankunft nach 19:00 Uhr bitten wir um eine Benachrichtigung.

Wir bevorzugen eine Anreise samstags, andernfalls richten wir uns gerne auch nach Ihnen.

In den Wohnungen, Zimmer sowie in den restlichen Innenbereichen des Gebäudes darf nicht geraucht werden.

Haustiere werden nicht gestattet.

Buchungsbedingungen

Die Buchung wird nach Zusendung der Buchungsbestätigung und nach Eingang eines Angeldes von 20% des Gesamtpreises auf unser Konto verbindlich.

Die Bankdaten werden Ihnen per E-Mail mitgeteilt.

Die Bezahlung des Restbetrages erfolgt durch Banküberweisung im Voraus oder mit Bargeld einen Tag vor Abreise.

Stornobedingungen

Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, wenn Sie Ihren Urlaub nicht antreten können:

Bis 90 Tage vor Anreise werden 50% des Angeldes zurückerstattet. Von 89 bis 30 Tagen vor Anreise wird das Angeld einbehalten und bei einer Stornierung innerhalb 29 Tagen vor Anreise, bei späterer Anreise oder vorzeitiger Abreise werden 70% des Gesamtpreises in Rechnung gestellt.

Um Kosten zu sparen, besteht die Möglichkeit eine Reiserücktrittsversicherung abzuschliessen, welche Ihnen die Stornogebühren zurückerstattet. Diese Versicherung sollte gleich mit der Buchung abgeschlossen werden.

Europäische Reiserücktrittsversicherung

Pflichtinformation

Nach EU-Verordnung Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und Rats. Plattform zur Online Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (ODR) der Europäischen Kommission.

Südtirols Süden Guest Card

Bei Vervollständigung des Aufenthaltsvertrags wird dem Gast der Südtirol Alto Adige Guest Pass (in Folge Guest Pass) ausgestellt, der laut Beschluss der Südtiroler Landesregierung Nr. 732/2022 für die gesamte Dauer seines Aufenthalts sowie ab 0:00 Uhr des Tages der Anreise bis 24:00 Uhr am Tag der Abreise gültig ist.

Der Guest Pass umfasst die Nutzung aller öffentlichen Verkehrsmittel innerhalb des Südtirolmobil-Verbundgebiets sowie zusätzliche Leistungen, welche pro Tourismusorganisation unterschiedlich ausfallen. Detaillierte Informationen finden Sie unter: suedtirol-guestpass.info

Einziger Südtirol weiter Träger des Guest Pass ist das Mobilitätskonsortium welches als einheitliche Koordinierungsstelle gemäß obigen LR-Beschluss vom Landesverband der Tourismusorganisationen Südtirols (LTS) am 16.11.2022 ernannt wurde. Die Einzelheiten der mit dem Guest Pass verbundenen Zusatzleistungen sowie die Nutzungsbedingungen des Guest Pass werden von dem mit der Ausstellung und Verwaltung des Guest Pass beauftragten Dritten mitgeteilt. Detaillierte Informationen finden Sie unter: suedtirol-guestpass.info